Barrierefreiheitserklärung

Gleich ob nun aus rechtlicher Verpflichtung oder geschäftlichem Eigennutz, die barrierefreie Zugänglichkeit einer Website ist von großer Bedeutung!

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sowie alle Webshops Barrierefreiheit zur Pflicht!

Und sogar wenn die Website von den Pflichten gemäß BaFG formal ausgenommen ist (wie beispielsweise auch diese hier), liegt es – neben den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) – letztlich doch auch im puren Eigeninteresse, die eigene Website für so viele Menschen wie nur möglich bestmöglich zugänglich zu machen!

Dazu gehören nicht nur entsprechende Überprüfungen und Maßnahmen, sondern auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Website.
(Wobei letztere weniger – hier mangels BaFG Gültigkeit ohnehin nicht erforderliche – vollständige formale Exaktheit, sondern mehr praktische Aussagekraft und Nützlichkeit für Besucher*innen anstrebt.)

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